Förderungen für Blockheizkraftwerke

Förderungen für MEPHISTO BHKW

Hier finden Sie Hinweise zu Förderprogrammen die für MEPHISTO Blockheizkraftwerke greifen.

Förderung

Beschreibung

Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz

Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes wurde am 06. Juni 2008 im deutschen Bundestag beschlossen und tritt ab dem 01. Januar 2009 in Kraft. Sie bezieht sich auf den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen ohne Größenbegrenzung (bisher Neubau nur bis 2 MW).

Die Novellierung bedeutet eine deutliche wirtschaftliche Verbesserung für kleinere Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrischer Leistung gegenüber der bisherigen Regelung.

Zusammenfassung novelliertes Gesetz:

Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen.

  • KWK-Zuschlag: Der Zuschlag wird für den gesamten erzeugten KWK-Strom gezahlt (nicht wie bisher nur auf den, in ein öffentliches Netz eingespeisten Strom). Für jede eingespeiste oder selbstverbrauchte kWh Strom bekommt der Betreiber 10 Jahre lang einen Zuschlag von 5,11 ct.
  • Üblicher Preis: Jedes Quartal wird der übli­che Preis für die kWh Strom anhand des Baseloadpreises der Strombörse EEX neu ermittelt und vergütet. Zum Beispiel 6,55 ct im zweiten Quartal 2008.
  • Vermiedene Netznutzungskosten: Je nach Energieversorger wird ein Betrag für die kWh eingespeisten Strom vergütet. Bei den Stadtwerken Bochum zum Beispiel 0,78 ct.

Weitere Informationen finden sie im Internet unter: www.kwkg-novelle.de

Klimaschutz- Impulsprogramm Logo der Klimaschutzinitiative

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine nationale Klimaschutzinitiative gestartet, das Klimaschutz-Impulsprogramm.

Blockheizkraftwerke sind eine besonders umweltschonende und zudem wirtschaftliche Alternative gegenüber der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme. Diese erzeugen im Gegensatz zu herkömmlichen Kraftwerken gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie. Dank der stark verbesserten Primärenergieausnutzung wird erheblich weniger CO 2 ausgestoßen. Durch die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sollen die erheblichen Potentiale zur Minderung von CO 2-Emissionen erschlossen werden.

Förder-Voraussetzungen sind:

  • Neu errichtete, wärmegeführte Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrisch
  • Erfüllen bzw. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen
    • mind. 10 % Primärenergieeinsparung
    • mind. 80 % Gesamtjahresnutzungsgrad
  • Vollwartungsvertrag vom Hersteller
  • Integrierter Stromzähler
  • Das Blockheizkraftwerk darf nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung aus überwiegend KWK stehen
  • Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft

Die Förderung besteht aus einer nicht rückzahlbaren Basisförderung und ggf. einer Bonusförderung. Der Förderbetrag besteht aus einem leistungsabhängigen Anteil und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor). Ab 5.000 Vollbenutzungsstunden ist der Vbh-Faktor gleich eins. Unter 5.000 Vollbenutzungsstunden wird der Vbh-Faktor mit der Formel
[Vbh-Faktor = Vollbenutzungsstunden / 5.000]
berechnet. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Formel [ Förderung = Vbh-Faktor x Leistungs-Anteil].

Die Basisfördersätze können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Leistung Min [kW].

Leistung Max. [kW]

Förderbetrag in Euro je kWel kumuliert über die Leistungsstufen

> 0

< 4

1.550

>= 4

< 6

775

>= 6

< 12

250

>= 12

< 25

125

>= 25

< 50

50

Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NO x und CO einhalten.

Die Bonusfördersätze können Sie der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Leistung Min [kW].

Leistung Max. [kW]

Förderbetrag in Euro je kWel kumuliert über die Leistungsstufen

> 0

< 12

100

>= 12

< 50

50


Das MEPHISTO G20+ Brennwert-Block-heizkraftwerk zählt zu den wenigen Modellen, die sowohl die Voraussetzungen für die Basisförderung, als auch für die Bonusförderung erfüllen.

Antragstellung:

Anträge auf Basis- und Bonusförderung müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss ei­nes Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Aller­dings können Planungsleistungen vor der Antrag­stellung erbracht werden.

Die Anträge sind ab 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de) einzureichen.

Ein Beispiel:

MEPHISTO G20+, elektrische Leistung 20 kW, jährliche Laufzeit 6.500 Betriebsstunden im Jahr. Vbh-Faktor = 1.

Basisförderung:

0-4 kW4 x 1.550 € = 6.200 €
4-6 kW2 x775 € =1.550 €
6-12 kW6 x250 € =1.500 €
12-20 kW8 x125 € =1.000 €

Hierzu kommt die Bonusförderung:

0-12 kW12 x100 € = 1.200 €
12-20 kW8 x50 € =400 €

Gesamtfördersumme: 11.850 €

Die aktuelle Version unseres Wirtschaftlichkeits­berechnungsprogramms KWK-Plan berücksichtigt sowohl das novellierte KWK-Gesetz, als auch die neue BMU-Förderung. Sie können die KWK-Plan Version 1.23 nach Angabe Ihrer Adressdaten bei kostenlos herunterladen.

Weitere Informationen finden sie im Internet unter: www.kwkg-novelle.de

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